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MSFD - Sozialstation

Mobiler Sozialer Familiendienst

Der Mensch steht im Mittelpunkt unseres Tuns, unsere Hilfestellung ist vernetzt und greift ineinander.

Team Mobiler Sozialer Familiendienst

Das Team des MSFD steht Ihnen jeder Zeit zur Seite. Zur Finanzierung der Pflege stehen Ihnen unter bestimmten Voraussetzungen Leistungen aus der Pflegeversicherung zur Verfügung. Darüber hinaus gibt es auch Finanzierungsmöglichkeiten über die Kreisverwaltung (Hilfe zur Pflege) oder über den Förderkreisverein der Sozialstaionen im Rhein-Hunsrück-Kreis www.foerderkreisverein-sozialstationen.de. Wir beraten Sie gerne und stellen mit Ihnen ein individuelles und bedarfsgerechtes Angebot zusammen.

Weitere Informationen zu Pflegeleistungen erhalten Sie auch unter www.pflegegesellschaft-rlp.de.

Bei speziellen Fragestellungen über Pflegefinanzierung, Leistungen der Pflegeversicherung, Hilfsmittel und vieles mehr, können Sie sich auch an den Pflegestützpunkt wenden. Klicken Sie hier für weitere Informationen.

Unsere Angebote im Überblick

Behandlungspflege nach SGB V

Behandlungspflege nach SGB V wird nach einer Verordnung häuslicher Krankenpflege im Rahmen der Krankenversicherung von unserem professionellen Pflegedienst erbracht - z.B. Injektionen, Infusionen, Verbände, Dekubitusbehandlung, Katheterwechsel, Einlauf, Blutdruck- und Blutzuckermessungen, Arzneimittelgabe, wöchentliches Richten von Medikamenten, An-/Ausziehen von Kompressionsstrümpfen...

Grundpflege nach SGB XI

Grundpflege nach SGB XI gehört zum Leistungsbereich der Pflegeversicherung, dazu gehören: Unterstützung bzw. vollständige Übernahme der Körperpflege, Hilfe beim Baden und Duschen, Mobilisation, spezielles Betten und Lagern, Hilfe bei der Nahrungsaufnahme, Hilfe beim Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung und anderes mehr.

Hauswirtschaftliche Versorgung

Hauswirtschaftliche Versorgung im Rahmen der Pflegeversicherung umfasst die Hilfe bei der Haushaltsführung wie z.B. Waschen und Bügeln, Reinigung der Wohnung, Zubereitung einer Mahlzeit, Einkaufen, Ab- und Beziehen eines Bettes und anderes mehr.

Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI

Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI kann geleistet werden, wenn die Pflegeperson verhindert ist oder Urlaub macht. Es besteht ein Anspruch auf eine Pflegevertretung von bis zu sechs Wochen im Kalenderjahr. Wird die Kurzzeitpflege nicht ausgeschöpft, kann die Hälfte dieses Betrages (806,- €) auf die Verhinderungspflege angerechnet werden.

Zusatzleistungen bei erheblichem allgemeinen Betreuungsbedarf nach § 45 SGB XI

Wir entlasten und unterstützen pflegende Angehörige von Menschen, die altersverwirrt, demenzkrank, geistig beeinträchtigt oder psychisch krank sind. Hierfür bieten wir durch geschulte Mitarbeiter*innen stundenweise Betreuung an.

Qualitäts- und Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3, SGB XI

Wer ohne Unterstützung eines Pflegedienstes Angehörige betreut und dafür Pflegegeld erhält, muss regelmäßig einen Qualitäts- und Beratungseinsatz anfordern. Bei diesen Hausbesuchen bekommen Sie nützliche, praktische Tipps und können Ihre Probleme ansprechen.

Pflegekurse

Hier vermittelt eine Pflegefachkraft den Angehörigen als Laienpfleger*innen hilfreiche Kenntnisse und Fertigkeiten, die die Pflege und Betreuung zu Hause erheblich erleichtern und verbessern können. Selbstverständlich können pflegende Angehörige auch eine Einzelschulung in ihrem persönlichen Umfeld erhalten.

Hilfe bei Antragstellung

Wir helfen bei Beantragung von Pflegeleistungen, Verhinderungspflege, Unterstützung im Alltag, "Hilfe zur Pflege" (wenn die Pflegeleistungen nicht ausreichen), über die Kreisverwaltung, Hilfsmittel und anderes.

Seelische und Soziale Betreuung

Im Rahmen unserer Möglichkeiten richten wir unser Handeln an Ihren Bedürfnissen und Wünschen aus. Uns ist wichtig, dass Sie, durch unsere Arbeit, in Ihrem häuslichen Umfeld bleiben und ein selbstbestimmtes Leben führen können. Auch die Bedürfnisse der pflegenden Angehörigen finden bei uns Berücksichtigung. 

Beispiele aus der Praxis:

  • Haushaltshilfe, z.B. Reinigungsdienste, Betten machen, Gardinen ab- und aufhängen
  • Pflegerische Hilfen, z.B. Hilfen beim Zubettgehen und Aufstehen, Körperpflege, Haarpflege, Badehilfe, und ähnliches
  • Hol- und Bringdienste, z.B. Einkäufe, Arztbesuche, medizinische Anwendungen, Behördengänge
  • Hilfen beim Schriftwechsel, z.B. Ausfüllen von Formularen, Antragsstellungen
  • Fahrdienste mit behindertengerechten Fahrzeugen
  • Familienentlastender Dienst, z.B. bei Krankheit der Pflegeperson, Erschöpfung, Rehaufenthalten und auch beim alltäglichen Bedarf
  • regelmäßige direkte Hilfen, mehrmals in der Woche, z.B. beim Baden, Hilfe bei der Nahrungsaufnahme und anderen Versorgungsleistungen
  • begleitende Hilfen bei Arzt- und Klinikbesuchen und bei Therapien
  • Erfahrungen in der Palliativversorgung
  • Beratung bei Behördengängen, Anträgen, Hilfsmittelbesorgung
  • die Betreuung für einige Stunden am Tag, abends oder am Wochenende
  • Kontakte zu anderen Familien

Familien mit Angehörigen mit Behinderung liegen uns auch am Herzen. Informieren Sie sich über unsere weitergehenden Ünterstützungsmöglichkeiten beim Pflegestützpunkt Kastellaun/Beratungsstelle und bei unserem Familienunterstützenden Dienst (FUD).