Hinweisgeber­schutzgesetz

Wir möchten Sie über die Einführung unserer gemäß dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) informieren. Das HinSchG ist am 2. Juli 2023 in Kraft getreten und hat das Ziel, Personen, die Rechtsverstöße melden, zu schützen.

Was ist das Ziel unserer Meldestelle?

Unsere Meldestelle dient dazu, Ihnen einen sicheren und vertraulichen Weg zu bieten, um Hinweise auf potenzielle Verstöße gegen Gesetze, interne Richtlinien oder andere Missstände in unserem Unternehmen zu melden.

Wie können Sie einen Hinweis melden?

Sie haben folgende Möglichkeiten, einen Hinweis einzureichen:

Elektronisch:

Telefonisch: 06762 8188

Persönlich: Nach Terminvereinbarung

Salfeld & Kollegen Rechtsanwälte
Allee 3-5
D-56288 Kastellaun

Anonym: Sie können Ihre Meldung auch anonym abgeben, wobei wir sicherstellen, dass auch diese Hinweise bearbeitet werden.

Was ist der Schutz des Hinweisgebers?

Wir nehmen den Schutz von Hinweisgebern sehr ernst. Das Gesetz schützt Sie vor Repressalien. Wenn Sie nach einer berechtigten Meldung einer Benachteiligung ausgesetzt sind, muss das Unternehmen im Streitfall beweisen, dass die Benachteiligung nicht mit Ihrer Meldung in Verbindung steht.

Was wird gemeldet?

Mögliche Meldungen können sich auf folgende Bereiche beziehen:

Betrug, Korruption oder Bestechung, Datenschutzmängel und -verstöße Diskriminierung oder Belästigung, Umweltverstöße, Produktsicherheitsmängel oder Verstöße im Bereich der Geldwäsche.

Bitte beachten Sie: Eine vorsätzlich unwahre Meldung kann strafrechtliche Konsequenzen haben. Wir ermutigen Sie dazu, auch kritische Punkte anzusprechen, um ein integres Arbeitsumfeld zu fördern.